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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hausmeisterdienstes Jens Oettel

1. Allgemeines
Der Abschluss eines Betreuungsvertrages bzw. einer Auftragbestätigung erfolgt allein auf
Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch
Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen,
insbesondere mündliche Vereinbarungen, sind durch beide Vertragsparteien
zu unterzeichnen oder ungültig!
2. Rechte und Pflichten
Unsere Angebote sind stets freibleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen
Bestätigung durch uns. Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag auf eventuelle Rechtsnachfolger zu übertragen.
3. Dauer von Verträgen und Kündigung
Wird ein Service-Vertrag vor Ablauf der Probezeit (falls vereinbart) nicht mit einer Frist von 4
Wochen durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt, so wird er für unbestimmte Zeit
weitergeführt.
Er kann dann nur mit einer Frist von 3 Monate zum Quartalsende durch einen eingeschriebenen
Brief gekündigt werden.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den
Eingang beim anderen Vertragspartner. Für andere Aufträge als Hausmeister-Service-Verträge,
insbesondere für Regieaufträge und Reparaturaufträge gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Einweisung in das Anwesen
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die
Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtlichen vorhandenen technischen Einrichtungen des zu
betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen. Dabei ist auf mögliche
Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Alle Schlüssel, welche zur Ausführung der
vereinbarten Arbeiten nötig sind, müssen dem Auftragnehmer ausgehändigt werden.
Erfolgt keine Einweisung in das zu betreuende Objekt, ist der Auftraggeber im vollen Umfang
Für auftretende Schäden am Objekt und den vom Hausmeisterservice Hofmann eingesetzten
Maschinen haftbar!
Dem Auftragnehmer wird gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Besucher
kenntlich ein Firmenschild oder Hausmeister-Briefkasten anzubringen, aus dem ersichtlich ist,
dass das Objekt vom Auftragnehmer betreut wird und wie dessen Bewohner den Auftragnehmer
im Notfall erreichen können. 5. Angebot
Alle Angebote sind freibleibend. Das Leistungsverzeichnis mit allen Beschreibungen wurde mit
größter Sorgfalt ausgearbeitet. Für diesbezügliche Fehler wie auch Druckfehler bei
Preisangaben übernehmen wir keine Haftung. Im Zweifel handelt es sich bei Preisangaben
immer um unverbindliche Kostenschätzungen exklusive Umsatzsteuer. Soweit nicht
ausdrücklich eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, wird nach dem Angebot oder
nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Ein Kostenvoranschlag verpflichtet nicht zwingend
zur Ausführung der darin angeführten Leistungen. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt des
Auftragseinganges. Mit meinem Angebot bleibe ich dem AG höchstens zwei Wochen
verpflichtet. Darin enthaltene Preise gelten im Zweifel als Nettobeträge. Eine Erweiterung des
Auftrages ist auch gültig, wenn sie mündlich erfolgt und meinerseits schriftlich oder
durch tatsächliche Ausführung angenommen wird. Auf den erweiterten Umfang gilt der
bestehende Vertrag sinngemäß.
6. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis der jeweiligen Vertrages oder
der jeweiligen Auftragsbetätigung genannten Leistungen ordentlich, schnell, gewissenhaft und
zuverlässig durchzuführen. Abweichungen von den Leistungen sind zulässig, wenn der
vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und –standart gewahrt bleibt.
Bei vom Auftragnehmer nicht zu verantwortenden Erschwernissen ist der Auftragnehmer
berechtigt, Aufschläge zu verlangen und diese unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
7. Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur
Betreuung ausgewiesenen Objekte. Um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu
gewährleisten, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitpunkt des Arbeitbeginns rechtzeitig dem
Auftragnehmer mitzuteilen. Im Rahmen von Kleinreparaturen übernimmt der Auftragnehmer
diese, soweit die Arbeitszeit eine halbe Stunde je Vorgang nicht überschreitet und im Einzelfall
nichts Abweichendes geregelt ist. Material und Ersatzteile werden dem Auftraggeber gesondert
in Rechnung gestellt. Vereinbarte Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden
an Werktagen Montag bis Freitag erbracht werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch Teilleistungen zu erbringen , sofern sie für dem
Auftraggeber von Interesse sind. Kann der Auftragnehmer vereinbarte Termine aus Gründen,
welche er nicht zu verantworten hat, nicht einhalten, so ist er berechtigt, die Leistungen zu
einem Späteren Zeitpunkt zu erbringen. 8. Schäden und Mängel am betreuten Objekt
Werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Schäden und Mängel am betreuten
Objekt bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung. Bei Notsituationen
(Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Stromunterbrechung) ist der Auftragnehmer berechtigt und
beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten
des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällen wird der
Auftraggeber unverzüglich nach Behebung des Schadens über Art und Umfang des
aufgetretenen Schadens informiert. Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder
Erneuerungen erforderlich, so unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen
Kostenvoranschlag und wird ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen aufgrund der gesonderten
Beauftragung tätig.
9.Leistungen des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne
Berechnung warmes/kaltes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die
Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei
Großwohnanlagen überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen
geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen.
10. Reklamationen / Beanstandungen
Reklamationen sind unverzüglich nah der Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers
mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren.
Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation sofort Kontakt mit der Niederlassung des
Auftragnehmers aufzunehmen. Eine mündliche Reklamation ist nicht ausreichend und muss
daher stets schriftlich erfolgen. Bei einer rechzeitig und ordnungsgemäß gerügten
Beanstandung ist der Auftragnehmer zu Nacharbeit berechtig und verpflichtet. Der Auftraggeber
ist zu Rechnungskürzungen berechtigt, sofern die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten
Beanstandung geführt hat.
11. Vergütungen
Eine Stundenabrechnung erfolg stets im fairen ¼ - Stunden/takt. Die Rechnungen des
Auftragnehmers sind jeweils 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zur Aufrechnung oder
Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn der Gegenanspruch
rechtskräftig tituliert ist oder durch den Auftragnehmer anerkannt wurde. Kommt der
Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt,
ab dem Fälligkeitstag Verzugzinsen mit 5 % zu berechnen ( § 288 BGB ).
Kommt ein Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung,
so stehen den Auftragnehmer 50% des vereinbarten Preises als Entschädigung zu, es sei denn,
der Auftraggeber weist nach, das dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
12. Preisanpassungsklausel
Entstehen dem Auftragnehmer höhere Kosten als vereinbart, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu fordern. Eine Anpassung kann erst
ab dem ersten des dem schriftlichen Anpassungserklärung folgenden Monats geltend gemacht
werden. 13. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung
der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Eine
Haftung für Schäden, die durch Mängel oder durch Betriebstörungen am betreuten Objekt oder
Schäden, die aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder
Naturkatastrophen entstanden sind, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für
Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht
wurden. Bei Qualitätsmängel der gelieferten Materialien beschränkt sich die Gewährleistung auf
Ersatzlieferung und Nachbesserung. Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung
der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.
14. Schlussbestimmung
Falls eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind
die Parteien verpflichtet, diese Bestimmungen durch andere Vertragsbestimmungen zu
ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich
erreicht.
15.Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ausschließlich und für Mahnverfahren ausdrücklich Gera vereinbart.

Kontaktrufnummer
+49 178 148 28 53

Kontaktmail

jens.oettel@web.de
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